Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Regelungen

(1) Das Unternehmen opexxia GmbH, Petunienweg 2a, 81377 München, Amtsgericht München, HRB 228956 (nachfolgend „Plattformbetreiber“), vertreten durch Dörte Kaschdailis und Silvia Erika Sommer-Tsimpoulis, bietet Freiberuflern, Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs und juristischen Personen des  öffentlichen Rechts (nachfolgend „Nutzer“) im Rahmen eines Dienstvertrages die Möglichkeit an , ein Business-to-Business Handelssystem mit einem von ihm betriebenen online-Marktplatz (nachfolgend: „Marktplatz“ oder „Plattform“) gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen dauerhaft zu nutzen.

(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen dem Plattformbetreiber und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die vom Plattformbetreiber im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese vom Plattformbetreiber schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gem. § 3 erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich an.

(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer der Plattform schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.


§ 2 Leistungen des Plattformbetreibers

(1) Der Marktplatz ist eine Plattform für personalsuchende Unternehmen und personalvermittelnde Unternehmen für die Vermittlung von Personal. Der Marktplatz verfügt über ein integriertes, automatisiertes Nachrichtensystem zwecks Vereinfachung der Kommunikation zwischen personalsuchenden Unternehmen und personalvermittelnden Unternehmen wie auch über umfangreiche Funktionalitäten zur Verwaltung und Überwachung aller laufenden Geschäftstransaktionen.

(2) Die Leistungen des Plattformbetreibers bestehen u.a. in:

a. Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten des Marktplatzes nach Zulassung des Nutzers gem. § 3;

b. Ermöglichung von Verhandlungen und Vertragsabschlüssen auf dem Marktplatz durch das vom personalsuchenden Unternehmen initiierte Personalgesuch;

c. Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten unter den Nutzern bzw. Vertragsparteien;

d. Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Nutzer nach gesonderter Vereinbarung mit dem Plattformbetreiber.

(3) Zwischen dem Plattformbetreiber und dem personalvermittelnden Unternehmen wird zeitgleich mit diesen Nutzungsbedingungen ein gesonderter Abtretungsvertrag vereinbart.

(4) Der Plattformbetreiber schuldet im Jahresmittel eine Verfügbarkeit des Marktplatzes für die vereinbarten Leistungen von 98,5 %. Dies schließt erforderliche Wartungsarbeiten ein. Eine Unterbrechung darf nicht länger als für 48 Stunden fortbestehen.


§ 3 Zulassung und Zugang zum Marktplatz

(1) Voraussetzung für die Nutzung des Marktplatzes ist die Zulassung durch den Plattformbetreiber. Der Marktplatz steht nur Freiberuflern, Kaufleuten im Sinne des HGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verfügung. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung des Marktplatzes besteht nicht.

(2) Der Nutzer hat im Zulassungsantrag seine Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und einen Ansprechpartner zu benennen. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch Zulassungsbestätigung per E-Mail.


§ 4 Rechte und Pflichten des personalsuchenden Unternehmens

(1) Durch die Zulassung kommt ein kostenpflichtiger Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen dem Plattformbetreiber und dem personalsuchenden Unternehmen nach diesen Nutzungsbedingungen zustande. Das personalsuchende Unternehmen zahlt für die Nutzung der Plattform eine Vergütung.

(2) Der Vergütungsanspruch gem. § 4 (1) des Plattformbetreibers beträgt 25 % der jeweils vom personalsuchenden Unternehmen selbst ausgeschriebenen Netto-Provision für die Personalvermittlung zzgl. Mehrwertsteuer, zum jeweils geltenden Steuersatz.

(3) Bedingung für das Entstehen der Vergütung gem. § 4 (2) für die Nutzung der Plattform ist die beidseitige Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages zwischen dem personalsuchenden Unternehmen und dem über die Plattform vorgeschlagenen Arbeitnehmer durch das personalvermittelnde Unternehmen für das konkrete Personalgesuch innerhalb von 12 Monaten nach geplantem Arbeitsantrittsdatum, bzw. wenn dieses zum Zeitpunkt des Vorschlags des Kandidaten durch das personalvermittelnde Unternehmen nicht vereinbart wurde, der Zeitpunkt des Vorschlags durch das personalvermittelnde Unternehmen des konkreten Kandidaten für eine beliebige Arbeitsstelle, beim personalsuchenden Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen des personalsuchenden Unternehmen gem. § 15 AktG („provisionsauslösende Bedingung“). Es wird klargestellt, dass die angetretene Arbeitsstelle nicht dem konkreten Personalgesuch entsprechen muss. Vielmehr kann es sich auch um eine sonstige Arbeitsstelle beim personalsuchenden Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen des personalsuchenden Unternehmens gem. § 15 AktG handeln.

(4) Das personalsuchende Unternehmen ist verpflichtet dem Plattformbetreiber mitzuteilen, dass es zu einem Vertragsschluss zwischen dem personalsuchenden Unternehmen und einem über die Plattform vermittelten Arbeitnehmer gekommen ist. Dies teilt das personalsuchende Unternehmen mit, indem es den Status des Kandidaten entsprechend ändert in „eingestellt“.

(5) Zusätzlich zur Höhe der ausgelösten Provision stellt der Plattformbetreiber dem personalsuchenden Unternehmen eine Rechnung über die Plattform-Nutzungsgebühr in Höhe von 25 % der vom personalsuchenden Unternehmen ausgeschriebenen Netto-Provision innerhalb von 14 Tagen nach Arbeitsvertragsunterzeichnung gem. § 4 (3), zzgl. Mehrwertsteuer, zum jeweils geltenden Steuersatz, mithin der provisionsauslösenden Bedingung. Zusätzlich nimmt das personalsuchende Unternehmen zur Kenntnis, dass das personalvermittelnde Unternehmen seinen Anspruch auf Provision an den Plattformbetreiber abgetreten hat, und der Plattformbetreiber die Provision des personalvermittelnden Unternehmens ebenfalls innerhalb von 14 Tage nach Arbeitsvertragsunterzeichnung geltend macht.

(6) Tritt der vermittelte Arbeitnehmer die Arbeitsstelle nach Arbeitsvertragsunterzeichnung aus eigenem Willen nicht an, erstattet der Plattformbetreiber dem personalsuchenden Unternehmen sämtliche in Rechnung gestellten Gebühren und Provisionen für diese Vermittlung, solange der vermittelte Arbeitnehmer nicht innerhalb von 12 Monaten nach geplantem Arbeitsantrittsdatum in dem personalsuchenden Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen des personalsuchenden Unternehmens gem. § 15 AktG eine beliebige Arbeitsstelle antritt.

(7) Es wird darauf hingewiesen, dass kein Rückzahlungsanspruch seitens des personalsuchenden Unternehmens gegen den Plattformbetreiber in Höhe der gezahlten Plattform-Nutzungsgebühr in Höhe von 25 % der vom personalsuchenden Unternehmen ausgeschriebenen Netto-Provision und der Vermittlungsprovision in sonstigen Fällen als § 4 (6) entsteht, insbesondere nicht, falls der Arbeitnehmer seine Arbeitsstelle wegen einem nicht von ihm zu vertretenden Grund nicht antritt, insbesondere aus Gründen welche das personalsuchende Unternehmen zu vertreten hat, in der Probezeit selbst kündigt oder gekündigt wird, oder aus sonstigen Gründen das Arbeitsverhältnis endet.


§ 5 Rechte und Pflichten des personalvermittelnden Unternehmens

(1) Das personalvermittelnde Unternehmen schließt mit dem Plattformbetreiber einen Abtretungsvertrag über seine Forderungen aus der Vermittlung eines Arbeitnehmers an das personalsuchende Unternehmen ab. Der Provisionsanspruch des personalvermittelnden Unternehmens entsteht mit provisionsauslösender Bedingung gem. § 4 (3), unter Berücksichtigung des Rückzahlungsanspruchs gem. § 4 (6) und der Tatsache, dass das personalvermittelnde Unternehmen den vermittelten Kandidaten als erstes über die Plattform dem personalsuchenden Unternehmen vorgeschlagen hat – ausschlaggebend ist hier der Zeitstempel des Vorschlags auf der Plattform. Es gilt somit das Prinzip „first come first serve“. Die jeweiligen Rechte und Pflichten zwischen dem personalvermittelnden Unternehmen und dem Plattformbetreiber sind gesondert in einer Vereinbarung über die Abtretung geregelt.

(2) Das personalvermittelnde Unternehmen ist verpflichtet dem Plattformbetreiber mitzuteilen, dass es zu einem Vertragsschluss zwischen dem personalsuchenden Unternehmen und einem über die Plattform vermittelten Arbeitnehmer gekommen ist. Dies teilt das personalvermittelnde Unternehmen mit, indem es den Status des Kandidaten entsprechend ändert in „eingestellt“.


§ 6 Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) Mit der Speicherung der Abrechnungsdaten zu Beweiszwecken und/oder im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist der Nutzer einverstanden.

(2) Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gem. Abs. 3 gegenüber dem Plattformbetreiber und anderen Nutzern gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, dem Plattformbetreiber alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, einem Nutzer die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zum Marktplatz zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Nutzer kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

(4) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Nutzer ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer ist auch für die Geheimhaltung der Mitarbeiter-Logins verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer den Plattformbetreiber hierüber unverzüglich informieren. Sobald der Plattformbetreiber von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird dieser den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Nutzers zu ändern; in einem solchen Fall wird dieser den Nutzer hierüber unverzüglich informieren.


§7 Vertragsstrafe

Der Plattformbetreiber vertraut darauf, dass Seitens des personalvermittelnden Unternehmens und dem personalsuchenden Unternehmen gem. § 4 (4) und § 5 (2) die Tatsache über den Abschluss eines Arbeitsvertrages mitgeteilt wird. Es stellt eine gravierende Vertragsverletzung dar, falls diese Tatsache nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Arbeitsvertragsunterzeichnung zwischen dem personalsuchenden Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen des personalsuchenden Unternehmens gem. § 15 AktG und dem über die Plattform vermittelten Arbeitnehmer, dem Plattformbetreiber mitgeteilt wird. Eine Vertragsverletzung gem. § 7 Satz 1 und 2 berechtigt den Plattformbetreiber zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe von 125% der vom personalsuchenden Unternehmen ausgeschriebenen Vermittlungs-Provision gegenüber dem personalsuchendem und/oder personalvermittelndem Unternehmen.


§ 8 Abschluss von Verträgen auf dem Marktplatz

(1) Personalsuchende Unternehmen haben die Möglichkeit auf der Plattform, Personalgesuche zu eröffnen und dazu personalvermittelnde Unternehmen einzuladen, Kandidaten vorzuschlagen. Personalgesuche können nur von personalsuchenden Unternehmen auf der Plattform veröffentlicht werden und beinhalten kein rechtlich verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB, sondern stellen nur eine Aufforderung zu Abgabe von Angeboten („invitatio ad offerendum“) dar.

(2) Personalvermittelnde Unternehmen haben die Möglichkeit, nach individuellen Kriterien Personalgesuche auf der Plattform auszuwählen und für deren Gesuch verbindliche Angebote auf der Plattform durch Vorschlag eines Kandidaten abzugeben. Die Angebote eines personalvermittelnden Unternehmens sind bindende und unwiderrufliche Erklärungen zum Abschluss des vom personalsuchenden Unternehmen ausgeschriebenen Personalgesuchs.

(3) Ein personalsuchendes Unternehmen ist frei in der Wahl, ob und welches der eingegangenen Angebote und Vorschläge es annehmen möchte. Sofern das personalsuchende und personalvermittelnde Unternehmen keine abweichende Vereinbarung treffen, kommt ein Vertrag zustande, wenn ein personalsuchendes Unternehmen oder ein verbundenes Unternehmen des personalsuchenden Unternehmens gem. § 15 AktG mit einem vom personalvermittelnden Unternehmen vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach konkretem Vorschlag des Kandidaten ein Arbeitsverhältnis eingeht (schriftlich wie auch mündlich).

(4) Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Nutzers sind dem Nutzer grundsätzlich zuzurechnen. Nutzer sind für alle selbst auf der Plattform abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich. Für von Dritten unter dem Mitgliedskonto des Nutzers abgegebene Erklärungen haften sie in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte.

(5) Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Der Plattformbetreiber wird die Nutzer des Marktplatzes über die Änderungen entsprechend informieren.


§ 9 Pflichten der Nutzer

(1) Die Eröffnung von Personalgesuchen darf nicht erfolgen, wenn

a) die Angaben so unvollständig sind, dass Anforderung und Provisionshöhe nicht bestimmend genug angegeben werden;

b) die Eröffnung oder Durchführung des Personalgesuchs nach der jeweils für den intendierten Vertrag maßgeblichen Rechtsordnung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. Es dürfen insbesondere keine Gesuche abgegeben werden, deren Angebot oder Verkauf gegen Rechte Dritter verstoßen; gleiches gilt für Personalgesuche im Zusammenhang mit pornographischen oder jugendgefährdenden Artikeln, Waffen, Drogen, Propagandamaterial verfassungsfeindlicher Organisationen und Parteien, etc. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, ein solches Personalgesuch unverzüglich vom Marktplatz zu entfernen.

(2) Mit der Zulassung gem. § 3 übernimmt der Nutzer gegenüber dem Plattformbetreiber und allen anderen Nutzern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Nutzer eingehalten werden und stellt den Plattformbetreiber von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei. Insbesondere muss der Nutzer die für ihn auf der Plattform handelnden Personen (insbesondere Mitarbeiter) über die dabei erforderlichen Datenverarbeitungsprozesse durch den Plattformbetreiber gemäß Datenschutzerklärung des Plattformbetreibers informieren und die gegebenenfalls notwendige Einwilligung dieser handelnden Personen einholen, bevor deren personenbezogene Daten im Rahmen der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins oder auf sonstige Weise in die Plattform eingestellt werden.

(3) Den Nutzern ist bekannt, insbesondere dem personalvermittelnden Unternehmen, dass eine Veröffentlichung oder sonstige Publizierung des Personalgesuchs des personalsuchenden Unternehmens außerhalb der Plattform strengstens untersagt ist.


§ 10 Abwicklung der auf dem Marktplatz geschlossenen Verträge

(1) Die Abwicklung von auf dem Marktplatz geschlossenen Verträgen ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Nutzer. Der Plattformbetreiber übernimmt für die auf dem Marktplatz geschlossenen Verträge weder eine Garantie für die Erfüllung der auf dem Marktplatz zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Dienstleistungen. Den Plattformbetreiber trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern zustande gekommenen Verträge zu sorgen.

(2) Der Plattformbetreiber kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer übernehmen. Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners zu informieren.


§ 11 Haftung des Plattformbetreibers

(1) Der Plattformbetreiber haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Plattformbetreiber bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

(2) Für durch den Plattformbetreiber nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt der Plattformbetreiber keine Haftung.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Plattformbetreiber nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.

(4) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der durch den Plattformbetreiber auf dem Marktplatz erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht worden sind.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Plattformbetreibers.

(6) Soweit über den Marktplatz eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet der Plattformbetreiber weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet der Plattformbetreiber nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.


§12 Fremde Inhalte

(1) Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte (z.B. durch Links oder Frames) auf dem Marktplatz einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.

(2) Der Plattformbetreiber macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Der Nutzer garantiert dem Plattformbetreiber und den übrigen Nutzern der Plattform, dass die von ihm angebotenen Dienstleistungen keine Urheberrechte, Marken, Patente andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.

(3) Der Plattformbetreiber behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.

(4) Der Nutzer wird den Plattformbetreiber von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen den Plattformbetreiber wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen, sofern der Nutzer diese zu vertreten hat. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung des Plattformbetreibers einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.


§ 13 Sonstige Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer ist verpflichtet

a. die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;

b. insbesondere das personalvermittelnde Unternehmen, die Datenschutzvorschriften bzgl. der Daten des Kandidaten einzuhalten, diesen über das Angebot an das personalsuchende Unternehmen zu unterrichten und auf dem Laufenden zu halten;

c. in seinem Bereich eintretende technische Änderungen dem Plattformbetreiber umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit des Marktplatzes des Plattformbetreibers zu beeinträchtigen;

d. bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf den Marktplatz mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Nutzer erforderlich ist;

e. Geschäfte auf dem Marktplatz ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen;

f. insbesondere das personalvermittelnde Unternehmen, strengstes Stillschweigen über die Inhalte und Informationen der Personalgesuche zu wahren;

g. insbesondere das personalsuchende Unternehmen, strengstes Stillschweigen über die Kandidatendaten zu wahren;

h. strengstes Stillschweigen über den Inhalt der Provisionsvereinbarung, insbesondere der Höhe der ausgeschriebenen Provision, zu wahren.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des Marktplatzes gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über den Marktplatz übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind. Der Nutzer verpflichtet sich, dem Plattformbetreiber alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus den Plattformbetreiber von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen den Plattformbetreiber geltend machen.


§ 14 Datenverarbeitung und Einhaltung Vertraulichkeit durch den Plattformbetreiber; Geheimnisschutz

(1) Die Server der Plattform sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit, der im Rahmen der Nutzung des Marktplatzes übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.

(2) Der Nutzer willigt darin ein, dass der Plattformbetreiber Informationen und nicht personenbezogene Daten über den Verlauf von Personalsuchen sowie das Verhalten von personalsuchenden Unternehmen bzw. personalvermittelnden Unternehmen bei der Durchführung dieser Transaktionen in anonymisierter Form speichert und ausschließlich in dieser anonymisierten Form für Marketingzwecke, z.B. für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen, nutzen darf.

(3) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Nutzer erhaltenen nicht personenbezogenen Daten zu bearbeiten und zu speichern. Im Einzelnen willigt der Nutzer darin ein, dass der Plattformbetreiber:

a. die vom Nutzer im Rahmen des Zulassungsantrags gemachten Angaben zu Unternehmensdaten und Rechnungsdaten sowie entsprechende vom Nutzer mitgeteilte Aktualisierungen speichert und bearbeitet;

b. die vom Nutzer im Zusammenhang mit der von ihm gewünschten Firmenpräsentation im Handelsbereich unter Verwaltung selbstständig in den Marktplatz eingepflegten Daten speichert und im öffentlichen und geschlossenen Bereich des Marktplatzes für andere registrierte und nicht registrierte Nutzer zum Abruf bereithält;

c. nicht personenbezogene Daten über den Inhalt der Transaktionen speichert und an andere Nutzer weiterleitet und – soweit der betroffene Nutzer dies durch die Auswahl einer öffentlichen Transaktion wünscht – im öffentlichen Bereich des Marktplatzes für andere registrierte und nicht registrierte Nutzer zum Abruf bereithält.

(4) Der Plattformbetreiber wird im Übrigen alle den Nutzer betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen verwenden. Der Plattformbetreiber behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn der Plattformbetreiber aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Nutzers offenlegen muss.

(5) Hinsichtlich personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung des Plattformbetreibers unter Datenschutzerklärung verwiesen.

(6) Geschäftsgeheimnisse des Nutzers iSv § 2 Nr. 1 GeschGehG darf der Plattformbetreiber im Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG nur gem. den Bestimmungen der § 3, § 4, § 5 GeschGehG erlangen, nutzen bzw. offenlegen.


§ 15 Abtretung und Aufrechnung

(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit dem Plattformbetreiber auf Dritte ist ausgeschlossen.

(2) Zur Aufrechnung gegenüber dem Plattformbetreiber ist der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.


§ 16 Vertragsdauer

(1) Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch den Plattformbetreiber gem. § 3.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für den Plattformbetreiber insbesondere:

a. der Verstoß eines Nutzers gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;

b. der Verstoß gegen die Mitteilungspflicht des personalsuchenden und personalvermittelnden Unternehmens über den Abschluss eines Arbeitsvertrages gem. § 4 (4) und § 5 (2);

c. die deliktische Handlung eines Nutzers oder der Versuch einer solchen, z.B. Betrug;

d. der Verzug des personalsuchenden Unternehmens mit der Zahlungspflicht gemäß der vom personalsuchenden Unternehmen gem. § 4 (5) zu leistender Zahlung um mehr als sechs Wochen

e. andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle des Plattformbetreibers liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen;

f. Veröffentlichung eines Personalgesuchs durch das personalvermittelnde Unternehmen außerhalb der Plattform gem. § 9 Abs. 3.

(4) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail wahren die Schriftform.


§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist München. Der Plattformbetreiber ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.


Stand: 15.11.2020